Mundwerk - Praxis für Logopädie     Bahnhofsstr. 37, 53359 Rheinbach     Tel.: 02226-8959697     kontakt@mundwerk-rheinbach.de

Öffnungszeiten und Termine: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (nach Vereinbarung)

Jetzt Termin vereinbaren




Wissenswertes

Wissenwertes über Logopädie und den Behandlungsablauf

Was ist Logopädie?

Viele Menschen kennen Logopädie als Sprachtherapie. Aber auch Stimmtherapie, Sprechtherapie und Schlucktherapie gehören zu den Aufgaben. Dies zeigt, wie vielfältig ein Logopäde oder eine Logopädin arbeitet. 

Therapieablauf/Verordnung

Die logopädische Therapie erfolgt aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung.

Diese wird von folgenden (Fach-)Ärzten ausgestellt:

Kinderärzte

HNO-Ärzte

Phoniater

Neurologen

Zahnärzte

Kieferorthopäden


Nachdem Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung für die logopädische Therapie erhalten haben, vereinbaren Sie mit mir einen Termin. Bei gesetzlich Versicherten besteht eine Frist von 14 Tagen zwischen dem Ausstellungsdatum der Verordnung und dem Beginn der Therapie.


Das Erstgespräch (Anamneseerhebung) sowie die Diagnostik bilden die Grundlage für die anschließende Therapieplanung. Eventuell vorhandene Befunde und Berichte können hierfür von Ihnen mitgebracht werden.


Zu Beginn werden in der Regel 10 Behandlungstermine verordnet, die entweder 30, 45 oder 60 Minuten dauern und 1-2 Mal pro Woche stattfinden. Die Behandlungsdauer und die Frequenz pro Woche richten sich nach dem jeweiligen Störungsbild. Darüber hinaus kann die Therapie als Einzel- oder Gruppentherapie verordnet werden.


Der verordnende Arzt erhält gegen Ende der Verordnung einen Bericht. Neben den Therapieinhalten und dem aktuellen Behandlungsstand wird hier auch eine Empfehlung über das weitere Vorgehen ausgesprochen.

Kostenübernahme

Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder den Privatkassen übernommen.


Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Behandlung. Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Verordnung für die logopädische Therapie leisten.


Informationen zu den Zuzahlungsbefreiungen können bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden. Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes.

Sonstiges

Wie kann ich mich/mein Kind anmelden?

Sie können mich telefonisch, per Mail oder direkt über mein Kontaktformular kontaktieren. Ich bin bestrebt Ihnen schnellstmöglich einen passenden Termin anbieten zu können. 


Werden Hausbesuche durchgeführt?

Ja, bei Bedarf und medizinischer Indikation tätige ich auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus, in der Tagesklinik oder im Pflegeheim. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.



Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie bitte einfach mein Kontaktformular.

Share by: